Neueröffnung!

Wir überprüfungen Ihre Arbeitsmittel gemäß der geltenden Technischen Regeln!

Unser Prüfservice:

Die Sicherheit eines Arbeitsmittels muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Gemäß §14, über die gesamte Lebensdauer gewährleistet sein. Der Unternehmer muss dafür Sorge tragen, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer stets gewährleistet wird. Von wesentlicher Bedeutung für den sicheren Betrieb eines Arbeitsmittels sind somit regelmäßige Prüfungen durch eine befähigte Person, um Mängel rechtzeitig erkennen zu können.

Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV sind z.B:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden

(z. B. Hammer, Bohrmaschine, Flurförderzeuge, Druckmaschine etc.).

Wir bieten Sachkundige Überprüfung in den folgenden Bereichen an:

Überprüfungen von …

Flurförderzeugen (FEM 4.004), Anbaugeräten, Kippgeräten und Baustoffbehältern gemäß DGUV V 68

Baumaschinen DGUV Regel 100-500/ 2.12

  • Hebezeuge (Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel) gemäß DGUV Regel 109-017 (vorher: DGUV Regel 100-500/ 2.8)
  • Winden, Hub- und Zuggeräte gemäß DGUVVorschrift 54

Spanngurte und Ladungssicherungsmittel gemäß DGUV Information 214-003

Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-016

PSA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) gemäß DGUV Grundsatz 312-906

Bei den Überprüfungen orientieren wir uns stets an die aktuellen Vorschriften und Regelwerke der BG, der DGVU und der BetrSichV. sowie aktueller DIN-Normen!

Wir führen auch die geforderten Rissprüfungen (MT/Lastprüfung) an Hebemitteln durch. Für weiter Fragen Kontaktieren sie mich. Gerne komme ich bei Ihnen vorbei zu einem gemeinsamen Beratungsgespräch.

Beispiele für Ablegereife Arbeitsmittel